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Thermische Hafenschlickbehandlung
 

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Die Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst, das durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet ist:

  1. Der Hafenschlick wird in einem Hochdruckentwässerungsverfahren (z.B. mit dem Hydrosoft - Verfahren) auf möglichst hohe Entwässerungsgrade entwässert und liegt dann in scherfester und lagerfähiger  gut handelbarer Form vor.

  2. Der entwässerte Hafenschlick wird, zur Anhebung des Heizwertes, mit anderen organischen Reststoffen gemischt, zerkleinert, dabei pelletiert und bedarfsweise noch zusätzlich mit Abfallwärme nachgetrocknet.

  3. Die Pellets werden in einem Wirbelschichtofen bei 800 bis 900 °C verbrannt, die Schadstoffe aus den anderen organischen Reststoffen und insbesondere das TBT zerfallen, bzw. werden gespalten; die Bildung neuer Schadstoffe wird durch gezielte Zugabe von Begleitstoffen zu den Pellets verhindert.

  4. Die Zugabe von anderen organischen Reststoffen wird so gesteuert, daß die benötigte Verbrennungsenergie immer zur Verfügung steht.

  5. Die Abwärmen aus der Wirbelschichtfeuerung werden zur Dampf-/Stromerzeugung bzw. zur Vorwärmung der Verbrennugsluft und zur Pelletsnachtrocknung benutzt.

  6. Die Restschadstoffe werden über die Asche ausgeschleußt und in Aschebetonsteinen verkapselt oder ordnungsgemäß deponiert.

Vorteilhaft ist, daß der entwässerte Hafenschlick einen Trockensubstanzgehalt (TS) von >> 40 % hat und somit gut handelbar wird.   Bedarfsweise kann der Hafenschlick mit diesen TS-Gehalten bereits zwischengespeichert werden.

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